Barrierefreiheit / Accessibility
Gestaltung von Software und Websites, die für alle Menschen nutzbar sind – auch für Personen mit Behinderungen. Ab 2025 in der EU für viele digitale Angebote gesetzlich verpflichtend.
Digitale Barrierefreiheit ist nicht nur ein ethisches Gebot, sondern wird zunehmend zur gesetzlichen Pflicht. Mit dem European Accessibility Act (EAA) und dem deutschen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) müssen ab Juni 2025 viele digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein. Darüber hinaus profitieren alle Nutzer von zugänglichen Interfaces – Barrierefreiheit und gute Usability gehen Hand in Hand.
Was ist Barrierefreiheit / Accessibility?
Barrierefreiheit (Accessibility, kurz a11y) im digitalen Kontext bedeutet, dass Websites, Apps und Software von allen Menschen genutzt werden können, unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Das umfasst visuelle (Blindheit, Sehschwäche, Farbenblindheit), auditive (Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit), motorische (eingeschränkte Feinmotorik, Nutzung von Spezialeingabegeräten) und kognitive Einschränkungen (Leseschwäche, Aufmerksamkeitsstörungen). Der internationale Standard sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der aktuellen Version 2.2 mit drei Konformitätsstufen: A, AA und AAA.
Wie funktioniert Barrierefreiheit / Accessibility?
Barrierefreie Webentwicklung basiert auf vier Prinzipien (POUR): Wahrnehmbar (Perceivable) – alle Inhalte müssen über mindestens einen Sinneskanal zugänglich sein (z.B. Alt-Texte für Bilder, Untertitel für Videos). Bedienbar (Operable) – alle Funktionen müssen per Tastatur, Screenreader und alternativen Eingabegeräten nutzbar sein. Verständlich (Understandable) – Inhalte und Navigation müssen klar und vorhersehbar sein. Robust – Inhalte müssen von verschiedenen Technologien (Browser, Screenreader, Vergrößerungssoftware) korrekt interpretiert werden können. Technisch wird dies durch semantisches HTML, ARIA-Attribute, ausreichende Farbkontraste (mindestens 4,5:1), Tastaturbedienbarkeit und Skip-Navigation umgesetzt.
Praxisbeispiele
Alt-Texte für Bilder: Statt alt='' bekommt jedes informative Bild einen beschreibenden Text, den Screenreader vorlesen: alt='Balkendiagramm zeigt Umsatzsteigerung von 15% in Q3 2025'.
Tastatur-Navigation: Alle interaktiven Elemente (Links, Buttons, Formulare, Menüs) sind per Tab-Taste erreichbar und visuell hervorgehoben (Focus-Indicator).
Untertitel und Transkripte: Videos haben Untertitel (Closed Captions) für Gehörlose und vollständige Transkripte für Screenreader-Nutzer.
Farbkontrast: Text auf farbigem Hintergrund erfüllt mindestens das WCAG-AA-Kontrastverhältnis von 4,5:1 – auch bei Buttons und Formularfeldern.
Verständliche Fehlermeldungen: Formular-Fehler werden klar benannt und direkt beim betroffenen Feld angezeigt, nicht nur als rote Farbe am oberen Rand.
Typische Anwendungsfälle
E-Commerce: Barrierefreie Shops erschließen die Zielgruppe von über 10 Millionen Menschen mit Behinderung allein in Deutschland
Öffentliche Verwaltung: Behörden-Websites müssen nach EU-Richtlinie 2016/2102 bereits seit 2020 barrierefrei sein
Banking und Finanzdienstleistungen: Unter das BFSG fallende Dienste müssen ab 2025 barrierefrei sein
Bildungsplattformen: Barrierefreie Lernmaterialien ermöglichen inklusive Bildung
Unternehmens-Intranet: Auch interne Tools sollten barrierefrei sein, um allen Mitarbeitern Teilhabe zu ermöglichen
Vorteile und Nachteile
Vorteile
- Gesetzliche Compliance: Vermeidung von Abmahnungen und Bußgeldern durch BFSG/EAA-Konformität
- Größere Zielgruppe: Über 1 Milliarde Menschen weltweit leben mit einer Behinderung
- Bessere SEO: Semantisches HTML, Alt-Texte und klare Struktur verbessern auch das Suchmaschinen-Ranking
- Bessere Usability für alle: Barrierefreiheit verbessert die Nutzererfahrung auch für Menschen ohne Einschränkungen
- Positive Markenwahrnehmung: Inklusive Produkte stärken das Markenimage und Kundenvertrauen
Nachteile
- Initialer Aufwand: Nachträgliche Barrierefreiheit bestehender Anwendungen kann aufwendig sein
- Expertise erforderlich: Korrektes ARIA, Screenreader-Testing und WCAG-Konformität erfordern Spezialwissen
- Design-Einschränkungen: Manche visuellen Effekte (niedriger Kontrast, Animationen) müssen angepasst werden
- Laufende Pflege: Neue Features müssen kontinuierlich auf Barrierefreiheit geprüft werden
Häufig gestellte Fragen zu Barrierefreiheit / Accessibility
Was fordert das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Wie teste ich meine Website auf Barrierefreiheit?
Was kostet die Umsetzung von Barrierefreiheit?
Verwandte Begriffe
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