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Datenschutz-Folgenabschätzung für Softwareprojekte: Ein Leitfaden für DSGVO-konforme Software - Groenewold IT Solutions

Datenschutz-Folgenabschätzung für Softwareprojekte: Ein Leitfaden für DSGVO-konforme Software

Softwareentwicklung • Freitag, 20. Februar 2026

Von Björn Groenewold5 Min. Lesezeit
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Datenschutz-Folgenabschätzung für Softwareprojekte: Ein Leitfaden für DSGVO-konforme Software

In der heutigen digitalen Welt ist die Entwicklung von Software untrennbar mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten verbunden. Seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 stehen Unternehmen mehr denn je in der Pflicht, den Schutz dieser Daten sicherzustellen. Ein zentrales Instrument, das die DSGVO zur Risikobewertung vorsieht, ist die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA). Doch was genau verbirgt sich dahinter und wann wird sie für ein Softwareprojekt relevant? Dieser Beitrag bietet einen umfassenden Überblick und zeigt, wie eine DSFA zur Entwicklung von DSGVO konformer Software beiträgt.

Was ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)?

Die Datenschutz-Folgenabschätzung, gemäß Artikel 35 der DSGVO, ist ein Prozess zur Beschreibung, Bewertung und Steuerung der Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, die durch die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten entstehen. Es handelt sich um eine präventive Maßnahme, die vor Beginn einer neuen oder wesentlich geänderten Datenverarbeitung durchgeführt werden muss. Ziel ist es, potenzielle Datenschutzrisiken frühzeitig zu identifizieren und durch geeignete Maßnahmen zu minimieren. Eine DSFA ist somit ein wesentlicher Baustein für den Grundsatz „Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen“ (Privacy by Design and by Default).

Wann ist eine DSFA für Ihr Softwareprojekt zwingend erforderlich?

Die DSGVO schreibt eine DSFA nicht für jede Datenverarbeitung vor. Die Pflicht zur Durchführung entsteht immer dann, wenn eine Form der Verarbeitung, insbesondere bei Verwendung neuer Technologien, aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat. Die DSGVO selbst nennt einige Beispiele, bei denen eine DSFA zwingend durchzuführen ist.

Regelbeispiele aus der DSGVO

Artikel 35 Absatz 3 der DSGVO listet drei Fälle auf, in denen eine DSFA obligatorisch ist:

  • Systematische und umfassende Bewertung persönlicher Aspekte natürlicher Personen, die sich auf automatisierte Verarbeitung einschließlich Profiling gründet und die ihrerseits als Grundlage für Entscheidungen dient, die Rechtswirkung gegenüber natürlichen Personen entfalten oder diese in ähnlich erheblicher Weise beeinträchtigen.
  • Umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien von personenbezogenen Daten (z. B. Gesundheitsdaten, politische Meinungen) oder von Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten.
  • Systematische umfangreiche Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche.

Die Kriterien der Aufsichtsbehörden

Um die Generalklausel des "hohen Risikos" zu konkretisieren, haben die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden eine Liste mit Kriterien veröffentlicht. Treffen zwei oder mehr dieser Kriterien auf einen Verarbeitungsvorgang in Ihrem Softwareprojekt zu, ist in der Regel eine DSFA durchzuführen. Im Zweifelsfall wird immer zur Durchführung einer DSFA geraten.

Kriterium Beschreibung
Scoring/Profiling Bewertung oder Einstufung von Personen, einschließlich Profiling.
Automatisierte Entscheidungen Entscheidungen, die Rechtsfolgen für Betroffene nach sich ziehen oder sie erheblich beeinträchtigen.
Systematische Überwachung Beobachtung, Überwachung oder Kontrolle von Betroffenen.
Besondere Datenkategorien Verarbeitung sensibler Daten wie Gesundheitsdaten oder biometrische Daten.
Großer Umfang Verarbeitung von Daten in großem Umfang.
Datenzusammenführung Zusammenführung oder Abgleich von Datensätzen.
Schutzbedürftige Personen Verarbeitung von Daten von Personen, die sich in einer schwächeren Position befinden (z.B. Kinder, Arbeitnehmer).
Neue Technologien Einsatz innovativer Technologien oder organisatorischer Lösungen (z.B. KI, IoT).
Drittlandtransfer Übermittlung von Daten in Länder außerhalb der EU/des EWR.
Rechtsausübungshinderung Verarbeitung, die Betroffene an der Ausübung ihrer Rechte hindert.

Die Durchführung einer DSFA in der Praxis

Eine DSFA ist kein einmaliges Ereignis, sondern ein iterativer Prozess. Sie sollte so früh wie möglich in den Lebenszyklus eines Softwareprojekts integriert werden. Die DSGVO gibt keine starre Methode vor, aber die folgenden vier Schritte haben sich in der Praxis bewährt.

Die 4 zentralen Schritte einer DSFA

  1. Systematische Beschreibung: Eine detaillierte Beschreibung der geplanten Verarbeitungsvorgänge, der Zwecke der Verarbeitung, der beteiligten Akteure und der verwendeten Systeme.
  2. Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit: Eine Prüfung, ob die Verarbeitung zur Erreichung des Zwecks erforderlich und angemessen ist.
  3. Bewertung der Risiken: Eine Analyse der potenziellen Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen (z.B. Diskriminierung, Identitätsdiebstahl, finanzieller Verlust).
  4. Geplante Abhilfemaßnahmen: Die Festlegung von technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs), um die identifizierten Risiken zu adressieren und zu minimieren.

Die Vorteile einer proaktiven DSFA für die Entwicklung von DSGVO konformer Software

Die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung sollte nicht nur als lästige Pflichtübung betrachtet werden. Vielmehr bietet sie erhebliche Vorteile. Sie hilft nicht nur, empfindliche Bußgelder zu vermeiden, sondern trägt auch maßgeblich zur Entwicklung qualitativ hochwertiger und vertrauenswürdiger Software bei. Eine proaktiv durchgeführte DSFA zeigt, dass ein Unternehmen den Datenschutz ernst nimmt, was das Vertrauen von Kunden und Nutzern stärkt. Letztendlich ist die Entwicklung von DSGVO konformer Software ein klares Qualitätsmerkmal und ein Wettbewerbsvorteil.

Fazit: Mit Groenewold IT Solutions sicher durch die DSFA

Die Datenschutz-Folgenabschätzung ist ein unverzichtbares Werkzeug, um die Einhaltung der DSGVO in Softwareprojekten sicherzustellen. Sie ermöglicht eine systematische Auseinandersetzung mit Datenschutzrisiken und hilft, von Anfang an robuste und DSGVO konforme Software zu entwickeln. Die Komplexität einer DSFA erfordert jedoch tiefgehendes juristisches und technisches Fachwissen.

Groenewold IT Solutions ist Ihr kompetenter Partner, wenn es um die Entwicklung von maßgeschneiderter und datenschutzkonformer Software geht. Wir begleiten Sie nicht nur bei der technischen Umsetzung, sondern unterstützen Sie auch bei der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen. Unser Expertenteam stellt sicher, dass Ihr Softwareprojekt von Beginn an auf einem soliden datenschutzrechtlichen Fundament steht. Kontaktieren Sie uns, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihr nächstes Projekt sicher und erfolgreich gestalten können.


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Über den Autor

Björn Groenewold
Björn Groenewold(Dipl.-Inf.)

Geschäftsführer & Gründer

Seit über 15 Jahren entwickelt Björn Groenewold Softwarelösungen für den Mittelstand. Als Gründer von Groenewold IT Solutions hat er über 250 Projekte erfolgreich begleitet – von Legacy-Modernisierungen bis hin zu KI-Integrationen.

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