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Die Forschungszulage für Softwareentwicklung: Ein Leitfaden für Unternehmen - Groenewold IT Solutions

Die Forschungszulage für Softwareentwicklung: Ein Leitfaden für Unternehmen

Softwareentwicklung • Freitag, 9. Januar 2026

Die Forschungszulage für Softwareentwicklung: Ein Leitfaden für Unternehmen

Die Forschungszulage für Softwareentwicklung: Ein Leitfaden für Unternehmen

Von Björn Groenewold5 Min. Lesezeit
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> Das Wichtigste in Kürze: Die Forschungszulage fördert F&E-Aktivitäten in der Softwareentwicklung mit bis zu 25 % der förderfähigen Personalkosten – rückwirkend und unabhängig von Unternehmensgröße. Förderfähig sind experimentelle Entwicklung, industrielle Forschung und Grundlagenforschung, sofern sie technische Unsicherheiten adressieren.


Die Forschungszulage für Softwareentwicklung: Ein Leitfaden für Unternehmen

In der dynamischen Welt der Informationstechnologie sind kontinuierliche Forschung und Entwicklung (F&E) der Schlüssel zum Erfolg. Innovative Softwarelösungen sichern nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit, sondern treiben auch den digitalen Wandel voran. Doch gerade für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stellen die hohen Kosten für F&E-Projekte oft eine erhebliche Hürde dar. An dieser Stelle setzt die deutsche Bundesregierung mit einem attraktiven Förderinstrument an: der Forschungszulage. Dieser Beitrag beleuchtet, wie insbesondere Unternehmen aus der Softwareentwicklung von dieser steuerlichen Förderung profitieren können und welche Schritte für eine erfolgreiche Beantragung notwendig sind. Dabei wird auch auf die ab 2026 geltenden Neuerungen eingegangen, die die Attraktivität der Forschungszulage weiter steigern.

Was ist die Forschungszulage?

Die zum 1. Januar 2020 in Kraft getretene Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von Unternehmen in Deutschland, unabhängig von deren Größe oder Branche. Ziel ist es, den Innovationsstandort Deutschland zu stärken und Unternehmen zu ermutigen, verstärkt in F&E zu investieren. Im Gegensatz zu projektbasierten Förderprogrammen, die oft mit hohem administrativem Aufwand und unsicheren Erfolgsaussichten verbunden sind, handelt es sich bei der Forschungszulage um einen Rechtsanspruch. Das bedeutet, jedes Unternehmen, das die Kriterien erfüllt, hat einen Anspruch auf die Förderung, ohne sich in einem Wettbewerb mit anderen Antragstellern durchsetzen zu müssen. Diese Planbarkeit und Sicherheit machen die Forschungszulage zu einem besonders wertvollen Instrument für die langfristige F&E-Strategie eines Unternehmens.

Welche Projekte in der Softwareentwicklung sind förderfähig?

Grundsätzlich sind Projekte förderfähig, die den Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zugeordnet werden können. Für die Softwareentwicklung bedeutet dies, dass nicht die routinemäßige Weiterentwicklung oder Anpassung bestehender Software gefördert wird, sondern Vorhaben, die auf die Entwicklung von grundlegend neuer oder erheblich verbesserter Software abzielen. Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), die für die Prüfung der inhaltlichen Kriterien zuständig ist, achtet hierbei auf den Neuheitsgrad und das Vorhandensein technischer Risiken. Es geht also nicht darum, bereits bekannte Technologien lediglich neu zu kombinieren, sondern darum, technisches Neuland zu betreten und dabei Hürden zu überwinden, deren Lösung nicht trivial ist. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Planmäßigkeit des Vorhabens. Das Projekt muss einem klaren Ziel folgen und in seinen einzelnen Phasen strukturiert sein.

Typische Beispiele für förderfähige Softwareprojekte sind:

  • Entwicklung neuer Algorithmen und KI-basierter Systeme
  • Erforschung und Implementierung von Cloud-nativen Architekturen und SaaS-Modellen
  • Entwicklung von Prototypen und Pilotanwendungen mit innovativen Technologien
  • Projekte im Bereich der interaktiven Echtzeit-Kollaboration
  • Vorhaben zur Steigerung der Ressourceneffizienz durch Software

Wie hoch ist die Förderung und was wird gefördert?

Die Forschungszulage beträgt 25 % der förderfähigen Aufwendungen. Diese umfassen primär die Bruttolöhne und -gehälter der in den F&E-Projekten eingesetzten Mitarbeiter. Bei Auftragsforschung können 60 % der anfallenden Kosten geltend gemacht werden. Die maximale Bemessungsgrundlage für die förderfähigen Aufwendungen liegt bei 4 Millionen Euro pro Jahr, was zu einer maximalen jährlichen Forschungszulage von 1 Million Euro führt. Ab dem 1. Januar 2026 wird die Förderung noch attraktiver: Zusätzlich zu den direkten Projektkosten wird eine Gemeinkostenpauschale von 20 % auf die förderfähigen Aufwendungen gewährt. Dies erhöht die Bemessungsgrundlage und somit auch die potenzielle Forschungszulage erheblich.

Zur Veranschaulichung der potenziellen Förderung dient die folgende Tabelle:

Bemessungsgrundlage (jährliche F&E-Personalkosten) Forschungszulage (25 %)
100.000 € 25.000 €
500.000 € 125.000 €
1.000.000 € 250.000 €
4.000.000 € 1.000.000 €

Der Antragsprozess: Schritt für Schritt zur Forschungszulage

Der Weg zur Forschungszulage als Fördermittel Softwareentwicklung gliedert sich in zwei wesentliche Schritte. Zunächst muss die Förderfähigkeit des F&E-Vorhabens durch die BSFZ bestätigt werden. Anschließend wird die Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt beantragt.

Schritt 1: Die Bescheinigung der BSFZ

Der Antrag auf Bescheinigung des F&E-Vorhabens wird elektronisch über das Portal der BSFZ gestellt. Hier müssen Unternehmen ihr Projekt detailliert beschreiben und darlegen, inwiefern es die Kriterien der Neuheit, des technischen Risikos und der Planmäßigkeit erfüllt. Nach positiver Prüfung stellt die BSFZ eine Bescheinigung aus, die die Grundlage für den zweiten Schritt bildet.

Schritt 2: Die steuerliche Geltendmachung

Mit der Bescheinigung der BSFZ kann die Forschungszulage im Rahmen der nächsten Steuererklärung beim Finanzamt beantragt werden. Die Zulage wird dann mit der festgesetzten Steuerschuld verrechnet. Übersteigt die Zulage die Steuerschuld, wird der überschüssige Betrag als Steuererstattung ausgezahlt.

Fazit: Groenewold IT Solutions als Ihr Partner für innovative Softwareprojekte

Die Forschungszulage bietet eine hervorragende Möglichkeit, die finanzielle Belastung von Innovationsprojekten in der Softwareentwicklung signifikant zu reduzieren. Sie schafft Anreize, mutige und zukunftsweisende Ideen zu verfolgen und stärkt die Innovationskraft deutscher Unternehmen. Die Nutzung dieser Fördermittel Softwareentwicklung kann somit einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil darstellen.

Wenn Sie ein anspruchsvolles und innovatives Softwareprojekt planen und einen kompetenten Partner für die technische Konzeption und Umsetzung suchen, ist Groenewold IT Solutions der richtige Ansprechpartner. Mit unserer langjährigen Expertise in der Entwicklung maßgeschneiderter Softwarelösungen unterstützen wir Sie dabei, Ihre Visionen zu realisieren und die technologischen Herausforderungen von morgen zu meistern. Kontaktieren Sie uns, um zu erfahren, wie wir gemeinsam Ihr nächstes förderfähiges F&E-Projekt zum Erfolg führen können.

Referenzen

[1] Bundesfinanzministerium: Forschungszulage (https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Steuerliche_Themengebiete/Forschungszulage/forschungszulag…) [2] Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) (https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/) [3] Venderion: Die Forschungszulage für Softwareentwickler (https://venderion.de/forschungszulage/der-bund-fordert-innovative-unternehmen-die-forschungszulage/)


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Über den Autor

Björn Groenewold
Björn Groenewold(Dipl.-Inf.)

Geschäftsführer & Gründer

Seit über 15 Jahren entwickelt Björn Groenewold Softwarelösungen für den Mittelstand. Als Gründer von Groenewold IT Solutions hat er über 250 Projekte erfolgreich begleitet – von Legacy-Modernisierungen bis hin zu KI-Integrationen.

SoftwarearchitekturKI-IntegrationLegacy-ModernisierungProjektmanagement

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