
EU AI Act Compliance-Beratung: Risikoklassifizierung, Dokumentation und Governance
Für mittelständische Unternehmen: EU AI Act Anforderungen systematisch umsetzen – Risikoanalyse, technische Dokumentation und interne Governance ohne Papiertiger – Entwicklung und Projektführung Made in Germany in Leer/Ostfriesland, feste Ansprechpartner, keine Offshore-Deckungslücken.
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EU AI Act Compliance ohne bürokratischen Overhead: Risikoklassifizierung, technische Dokumentation und interne KI-Governance für mittelständische Unternehmen aus einer Hand.
Der EU AI Act ist ab August 2024 in Kraft – Hochrisiko-Anforderungen greifen schrittweise bis Ende 2026.
EU AI Act: Was Mittelständler jetzt wissen müssen
Der EU AI Act (Verordnung 2024/1689) ist die weltweit erste umfassende KI-Regulierung. Er klassifiziert KI-Systeme nach Risikostufen und stellt abgestufte Anforderungen an Anbieter und Betreiber. Für den Mittelstand ist entscheidend: Wer KI in kritischen Bereichen einsetzt – Personalwesen, Kreditvergabe, biometrische Erkennung, kritische Infrastruktur – fällt unter Hochrisiko-Anforderungen mit konkreten Dokumentations- und Governance-Pflichten.
Viele Mittelständler sind betroffen, ohne es zu wissen: Bewerbermanagementsysteme mit KI-Scoring, automatisierte Kreditentscheidungen, KI-gestützte Zugangskontrolle oder Prozesssteuerung in sicherheitskritischen Anlagen fallen typischerweise in den Hochrisiko-Bereich. Wir helfen, diese Systeme systematisch zu identifizieren, korrekt zu klassifizieren und die notwendigen Maßnahmen priorisiert umzusetzen – ohne Papiertiger, die niemand pflegt.
Unser Ansatz verbindet rechtliche Einordnung mit technischer Umsetzung: Wir kennen sowohl die regulatorischen Anforderungen als auch die Architektur moderner KI-Systeme – und können Dokumentation, Risikomanagement und Governance direkt in Ihre bestehenden Entwicklungsprozesse integrieren.
Verwandte Leistungen: KI-Beratung & Strategie, IT-Beratung & Compliance, KI-Schulungen (inkl. EU AI Act).
Die vier Risikoklassen im Überblick
Social Scoring durch Behörden, manipulative Techniken, biometrische Echtzeit-Fernüberwachung im öffentlichen Raum – generell unzulässig.
KI in Beschäftigung, Bildung, Kreditvergabe, kritischer Infrastruktur, Strafverfolgung. Umfangreiche Dokumentation, Konformitätsbewertung und Registrierung erforderlich.
Chatbots, Deep-Fakes, emotionserkennung. Hauptpflicht: Transparenz gegenüber Nutzern (Hinweis auf KI-Erzeugung).
KI-Spam-Filter, KI-basierte Produktionsoptimierung ohne Personenbezug. Keine spezifischen Pflichten, aber freiwillige Codes of Conduct empfohlen.
Hochrisiko-Pflichten: Was konkret zu tun ist
Technische Dokumentation (Annex IV)
Beschreibung des Systems, Trainingsdaten, Leistungsmetriken, Grenzen und Risiken, eingesetzte Hardware und Infrastruktur. Muss vor Inverkehrbringen vorliegen und aktuell gehalten werden.
Risikomanagementplan
Iterativer Prozess über den gesamten Lebenszyklus: Risiken identifizieren, bewerten, Gegenmaßnahmen definieren und dokumentieren. Nicht einmalig, sondern kontinuierlich.
Menschliche Aufsicht
Technische und organisatorische Maßnahmen, die es Betreibern ermöglichen, das System zu verstehen, zu kontrollieren, zu unterbrechen und Outputs anzuzweifeln. Wer überwacht? Mit welchen Mitteln? Wie wird eskaliert?
Qualitätsmanagementsystem (Anbieter)
Prozesse für Design, Entwicklung, Testing, Änderungsmanagement und Nachmarkt-Überwachung. Für Betreiber analog: interne Richtlinien für Einsatz, Monitoring und Meldepflichten.
EU-Datenbank-Registrierung
Hochrisiko-Systeme müssen vor Einsatz in der EU-Datenbank registriert werden. Ausnahme: interne Nutzung ohne Außenwirkung in bestimmten Fällen.
Unser Vorgehen: Gap-Analyse, Klassifizierung und Umsetzung
KI-Inventar & Klassifizierung
Alle eingesetzten und geplanten KI-Systeme erfassen, Risikoklassen zuordnen, Fristen und Betroffenheit bestimmen.
Gap-Analyse & Priorisierung
Abgleich aktueller Dokumentation und Prozesse gegen EU AI Act-Anforderungen. Priorisierter Maßnahmenplan mit Umsetzungsreihenfolge.
Dokumentation & Governance
Technische Dokumentation nach Annex IV, Risikomanagementplan, interne Richtlinien und Schulungsunterlagen erarbeiten.
EU AI Act Compliance pragmatisch angehen
Wir klären in einem Erstgespräch, welche Ihrer KI-Systeme betroffen sind und welche Maßnahmen Priorität haben – konkret, ohne Berater-Jargon.

„Der EU AI Act ist kein reines Compliance-Thema – er ist eine Gelegenheit, KI-Governance sauber aufzusetzen. Wer Dokumentation, Risikomanagement und menschliche Aufsicht einmal strukturiert hat, baut auch bessere und vertrauenswürdigere KI-Systeme.“
Häufig gestellte Fragen
FAQ: EU AI Act für den Mittelstand – mit klaren Antworten
Aus Geschäftsführung & Compliance
Kontext: Wir nutzen ChatGPT intern für Textentwürfe, kein Einsatz gegenüber Kunden. / Frage: Gilt der EU AI Act für uns, und wenn ja, ab wann?
Für rein interne Nutzung von KI-Diensten wie ChatGPT (OpenAI als Anbieter) sind Sie Nutzer, nicht Anbieter oder Betreiber eines KI-Systems – die Pflichten des EU AI Acts treffen Sie hier kaum. Relevant werden die Anforderungen, sobald Sie KI in eigenen Produkten einsetzen, KI-Modelle selbst entwickeln oder Hochrisiko-Anwendungsfälle betreiben (z. B. personalrelevante Entscheidungen, biometrische Erkennung, Kreditbewilligung). Für Hochrisiko-Systeme gelten Übergangsfristen bis Ende 2025 / Mitte 2026 – je nach System-Typ.
Kontext: Wir entwickeln eine KI, die Bewerbungen vorqualifiziert. / Frage: Wie klassifizieren wir das, und welche Pflichten entstehen konkret?
Beschäftigungsbezogene KI-Systeme (Einstellung, Beförderung, Aufgabenvergabe) sind nach EU AI Act Hochrisiko (Annex III). Das bedeutet: Konformitätsbewertung vor dem Inverkehrbringen, technische Dokumentation nach Annex IV, Risikomanagementplan, Qualitätsmanagementsystem, Registrierung in der EU-Datenbank und Transparenzinformationen für Betroffene. Wir begleiten Sie von der Klassifizierung über die Dokumentationspflichten bis zur Registrierung.
Kontext: CTO fragt, ob ein KI-Modell, das wir von Drittanbietern einbinden, unsere Pflichten auslöst. / Frage: Wer ist Anbieter, wer ist Betreiber?
Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt und in Verkehr bringt. Betreiber ist, wer ein KI-System unter eigener Verantwortung einsetzt. Wenn Sie ein Drittmodell in ein eigenes Produkt einbinden und es für Endkunden nutzen, sind Sie Betreiber – mit eigenen Pflichten: Nutzungsanweisungen umsetzen, menschliche Aufsicht sicherstellen, schwere Vorfälle melden, ggf. eine Folgenabschätzung für Grundrechte durchführen. Wichtig: Betreiber-Pflichten können vertraglich angepasst werden, z. B. wenn Ihr Anbieter bestimmte Risiko-Schritte übernimmt.
Kontext: Vorstand fragt nach konkreten Kosten für ein Compliance-Projekt. / Frage: Was kostet eine EU AI Act Gap-Analyse und wie lange dauert sie?

EU AI Act Betroffenheit klären
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