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Bundestag beschließt Verbot von Zahlartgebühren - Groenewold IT Solutions

Bundestag beschließt Verbot von Zahlartgebühren

Webentwicklung • Montag, 1. Mai 2017

Bundestag beschließt Verbot von Zahlartgebühren

Bundestag beschließt Verbot von Zahlartgebühren

Von Björn Groenewold2 Min. Lesezeit
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> Das Wichtigste in Kürze: Der Bundestag hat mit der PSD2-Umsetzung Aufschläge auf elektronische Zahlungsarten (Kreditkarte, Überweisung, Lastschrift) verboten. Für Onlineshop-Betreiber bedeutet das: Zahlartgebühren dürfen nicht an Kunden weitergegeben werden – die Kosten müssen in die Kalkulation eingepreist werden.


Mit der Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 hat der Bundestag Gebühren für bestimmte Zahlungsarten verboten. Diese Regelung hat weitreichende Auswirkungen auf den E-Commerce und die Gestaltung von Online-Zahlungsprozessen.

Was das Gesetz besagt

Seit dem 13. Januar 2018 dürfen Händler keine Aufschläge mehr für Zahlungen per SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift, Kreditkarte (Visa, Mastercard) und andere gängige elektronische Zahlungsmittel erheben. Diese Regelung gilt sowohl für den stationären Handel als auch für E-Commerce.

Welche Zahlungsarten betroffen sind

Das Verbot bezieht sich auf Zahlungsinstrumente, für die Interchange-Gebühren bereits durch die EU-Verordnung gedeckelt wurden. Im Detail:

  • SEPA-Überweisungen und Lastschriften: Keine Aufschläge erlaubt
  • Kreditkarten (Visa, Mastercard): Keine Aufschläge erlaubt, da die Interchange-Gebühren gedeckelt sind
  • PayPal: Nicht eindeutig geregelt, da PayPal kein klassisches Zahlungsinstrument im Sinne der Richtlinie ist

Händler dürfen weiterhin Aufschläge für Zahlungsarten erheben, die nicht unter die Regelung fallen – etwa für bestimmte Business-Kreditkarten oder Nachnahme.

Auswirkungen auf Onlineshop-Betreiber

Kalkulatorische Herausforderungen

Die Zahlungskosten müssen nun in die allgemeine Preiskalkulation einfließen, statt sie transparent auf den Kunden umzulegen. Das führt dazu, dass die Kosten für teurere Zahlungsarten (z. B. Kauf auf Rechnung) von allen Kunden mitgetragen werden.

Gestaltung des Checkouts

Statt über Preisaufschläge können Händler nun über Rabatte für günstige Zahlungsarten steuern: „2 % Skonto bei Vorkasse" ist weiterhin erlaubt. Auch die Reihenfolge der angebotenen Zahlungsarten im Checkout beeinflusst die Wahl der Kunden.

Technische Umsetzung

Shopsysteme mussten aktualisiert werden, um Zahlartgebühren zu entfernen und die korrekte Preisdarstellung sicherzustellen. Moderne Systeme wie Shopware und WooCommerce bieten entsprechende Konfigurationsoptionen.

Empfehlungen für Händler

  1. Alle Zahlartgebühren prüfen und regelwidrige Aufschläge entfernen
  2. Preiskalkulation anpassen und Zahlungskosten in die Marge einrechnen
  3. Zahlungsmix optimieren durch prominente Platzierung kosteneffizienter Zahlungsarten
  4. AGB aktualisieren und Hinweise auf Zahlartgebühren entfernen---

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Über den Autor

Björn Groenewold
Björn Groenewold(Dipl.-Inf.)

Geschäftsführer & Gründer

Seit über 15 Jahren entwickelt Björn Groenewold Softwarelösungen für den Mittelstand. Als Gründer von Groenewold IT Solutions hat er über 250 Projekte erfolgreich begleitet – von Legacy-Modernisierungen bis hin zu KI-Integrationen.

SoftwarearchitekturKI-IntegrationLegacy-ModernisierungProjektmanagement

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