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Hinweis zur Transparenz: Diese Branchen-Seiten zeigen unseren Branchenfokus und typische Projektszenarien. Nicht jede genannte Integration oder Ausprägung ist bereits als standardisiertes Produkt umgesetzt.

Software für das Gesundheitswesen: ePA, TI-Anbindung und Healthcare-IT

DSGVO-konforme Healthcare-Software für Kliniken, Praxen und Pflegeeinrichtungen – ePA-Integration, Telematikinfrastruktur, DiGA-Entwicklung und BSI-konforme Sicherheitsarchitektur.

Healthcare-IT & Software für das Gesundheitswesen

Healthcare-IT: Regulatorik als Kernkompetenz

Das Gesundheitswesen digitalisiert sich rasant: ePA (elektronische Patientenakte), DiGA (Digitale Gesundheitsanwendungen), Telematikinfrastruktur und Video-Sprechstunden verändern die Versorgungslandschaft. Gleichzeitig steigen regulatorische Anforderungen: BSI-Grundschutz für Krankenhäuser (§75c SGB V), MDR für Software als Medizinprodukt und strenge DSGVO-Anforderungen für Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO.

Typische Projekte in diesem Umfeld umfassen Healthcare-IT mit dem nötigen regulatorischen Know-how: TI-Anbindungen, ePA-Module, Praxismanagement-Erweiterungen und Klinik-Software – immer mit DSGVO-konformer Architektur und Sicherheitskonzept. Für Medizintechnik-Software: Pharma & Medizintechnik.

Typische Lösungsansätze für das Gesundheitswesen

ePA-Integration & TI-Anbindung

Typische Projekte in diesem Umfeld umfassen ePA-Module und TI-Anbindungen für Praxisverwaltungs- und Klinikinformationssysteme: FHIR R4-basierte Dokument-Schnittstellen, KIM-Dienst-Integration für sicheren Nachrichtenversand im Gesundheitswesen, gematik-konforme Authentifizierung per SMC-B-Karte und sichere Konnektor-Anbindung. So können Ärzte und Kliniken Patientendaten DSGVO-konform und gesetzeskonform teilen – ohne manuelle Papierprozesse.

DiGA-Entwicklung

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) nach §33a SGB V können von Ärzten verschrieben werden und werden von GKV erstattet. Voraussetzung: BfArM-Zulassung (Schnellprüfung oder reguläres Verfahren), Nachweis von positivem Versorgungseffekt, Datenschutz-Konformität und MDR-Konformität für SaMD-Klasse I. Je nach Projektkontext begleiten wir DiGA-Entwicklung: MVP, klinische Pilotierung, technische Dokumentation für BfArM und DSGVO-DSFA. Mehr zu Apps: App-Entwicklung.

Praxismanagement & Klinik-Software

Erweiterungen für bestehende PVS-Systeme (Medistar, tomedo, CGM Life): Online-Terminbuchung mit Anamnese-Fragebogen, digitale Einwilligungen, automatische Erinnerungen per SMS/E-Mail, Wartelistenmanagement und Dokumenten-Workflows. Für Kliniken: spezielle Module für Ambulanzen, Stationsmanagement oder Abrechnungs-Schnittstellen zur DRG-Abrechnung. Alle Erweiterungen werden DSGVO-konform und mit Audit-Trail entwickelt.

BSI-konforme Sicherheitsarchitektur

Krankenhäuser ab 30.000 Fällen gelten als Kritische Infrastruktur (§75c SGB V) und müssen BSI-Grundschutz nachweisen. Typische Projekte in diesem Umfeld umfassen Sicherheitskonzepte und -architekturen: Netzwerksegmentierung, Zugriffsmanagement, Verschlüsselung, Backup-Konzepte, Notfallplanung und Penetration Testing. So erfüllen Kliniken die gesetzlichen IT-Sicherheitsanforderungen und sind auf BSI-Prüfungen vorbereitet.

ePA & Telematikinfrastruktur

ePA-Module, KIM-Integration und TI-Anbindung – gematik-konform für Praxen und Kliniken.

DiGA-Entwicklung

Digitale Gesundheitsanwendungen nach §33a SGB V – BfArM-Zulassung, MDR-Konformität, DSGVO-DSFA.

Praxismanagement-Erweiterungen

Online-Terminbuchung, digitale Anamnese und Dokumenten-Workflows – als Erweiterung Ihres PVS.

BSI-Grundschutz & DSGVO

Sicherheitskonzepte, Penetration Testing und DSGVO-DSFA – für Kritis-Krankenhäuser und Praxen.

Häufige Fragen (FAQ)

Was sind die besonderen Anforderungen an Healthcare-IT-Systeme?
Healthcare-IT unterliegt den strengsten Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen in Deutschland: DSGVO mit besonderem Schutz für Gesundheitsdaten (Art. 9 DSGVO), Sozialgesetzbuch V (§291a SGB V) für elektronische Patientenakten, Digitale-Versorgung-Gesetze (DVPMG, DVG) für zugelassene DiGA (Digitale Gesundheitsanwendungen), BSI-Grundschutz für Krankenhäuser (§75c SGB V – Kritische Infrastruktur ab 30.000 vollstationären Fällen), MDR (EU 2017/745) für Software als Medizinprodukt (SaMD) und die Telematikinfrastruktur (TI) für Konnektoren, ePA und KIM-Dienste. Jede Healthcare-Software muss von Beginn an diese Anforderungen berücksichtigen – nachträgliche Compliance ist unverhältnismäßig teuer.
Was ist die ePA und wie integriert man sie in Praxis- oder Klinik-Software?
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist seit 2025 für alle GKV-Versicherten aktiv (opt-out-Modell). Praxis- und Klinik-Software muss über den TI-Konnektor der gematik eine ePA-befähigte Primärsystemschnittstelle bereitstellen. Technisch erfolgt die Integration über das IHE-Profil XDS.b (Cross-Enterprise Document Sharing) und FHIR R4-Dokumente. Leistungserbringer können Diagnosen, Medikamentenpläne, Laborbefunde und Arztbriefe in die ePA schreiben und aus ihr lesen. Die Integration erfordert: gematik-Zulassung des Primärsystems, Konnektor-Anbindung, ePA-Modul-Implementierung nach gematik-Spezifikation und Sicherheitskonzept. Typische Projekte in diesem Umfeld umfassen ePA-Module und TI-Anbindungen für Praxisverwaltungs- und Klinikinformationssysteme.
Was kostet Healthcare-Software-Entwicklung?
Healthcare-IT ist durch Regulatorik, Sicherheitsanforderungen und Zulassungsprozesse teurer als Standard-Business-Software. Typische Projekte: Praxismanagement-Erweiterung (z. B. Online-Terminbuchung, Anamnesebogen digital): 15.000–40.000 €. Klinik-Modul für spezielle Fachbereiche: 30.000–100.000 €. DiGA-Entwicklung (Digitale Gesundheitsanwendung nach §33a SGB V mit DiGA-Zulassung beim BfArM): 200.000–600.000 € inkl. klinischer Studie und Zulassungsverfahren. Telemedizinanwendung (Video-Sprechstunde, Symptomtracking): 40.000–150.000 €. TI-Anbindung und ePA-Modul für ein bestehendes PVS: 20.000–60.000 €. Wir schätzen Aufwände realistisch inklusive Zertifizierungs- und Testaufwand.
Wie wird DSGVO im Gesundheitswesen konkret umgesetzt?
Gesundheitsdaten sind nach Art. 9 DSGVO besonders sensible Daten, deren Verarbeitung strengen Anforderungen unterliegt. Konkrete Maßnahmen in Healthcare-Software: Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aller Patientendaten, Pseudonymisierung für Forschungsanwendungen, rollenbasierte Zugriffskontrolle (Arzt sieht nur eigene Patienten, MFA für alle Zugänge), detaillierte Zugriffsprotokollierung (wer hat wann welche Patientendaten gesehen), Patientenrechte-Management (Auskunft, Löschung, Berichtigung), Auftragsverarbeitungsverträge mit allen Systemlieferanten und Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für Hochrisiko-Verarbeitungen. Wir erstellen DSFA-Dokumentation und bauen DSGVO-Compliance-Mechanismen direkt in die Systemarchitektur ein.
Was ist FHIR und wie wird es in der Praxis eingesetzt?
FHIR (Fast Healthcare Interoperability Resources) ist der moderne Standard für den Datenaustausch im Gesundheitswesen. Er definiert REST-basierte APIs und JSON/XML-Ressourcen für Patientendaten, Diagnosen, Medikamente und Befunde. Die gematik setzt FHIR R4 als Basis für ePA, KIM und TI-Messenger ein. Praxisseitig bedeutet das: Laborergebnisse, Arztbriefe und Medikationspläne werden als strukturierte FHIR-Ressourcen ausgetauscht. Wir entwickeln FHIR-Server und FHIR-Client-Implementierungen für PVS, KIS und Healthcare-Apps.
Wie funktioniert KIM (Kommunikation im Medizinwesen) und wann ist es notwendig?
KIM ist der sichere E-Mail-Dienst der Telematikinfrastruktur für das deutsche Gesundheitswesen. Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken und Kostenträger können damit DSGVO-konforme Nachrichten und Dokumente austauschen. KIM ersetzt unsichere E-Mail und Fax für medizinische Kommunikation. Seit 2023 ist KIM Pflicht für die Übermittlung von Krankenhausentlassbriefen und Überweisungen in strukturierter Form. Wir integrieren KIM-Dienste in PVS und KIS – über zertifizierte KIM-Anbieter wie Arvato, CGM oder AKQUINET.
Was ist eine KIS-Integration und warum ist sie so komplex?
KIS (Krankenhausinformationssystem) ist das zentrale IT-System eines Krankenhauses: Patientenaufnahme, Stationsplanung, OP-Dokumentation, Abrechnung und Befundverwaltung. KIS-Systeme (Orbis, iMedOne, Nexus KIS) sind historisch gewachsen und haben oft proprietäre Schnittstellen. Integration bedeutet: HL7 v2 oder FHIR R4 als Kommunikationsstandard, IHE-Profile für strukturierten Datenaustausch und bidirektionale Synchronisation von Patientenstammdaten. Wir entwickeln KIS-Schnittstellen für Drittanwendungen wie Patientenportale, Apps und Spezialsoftware.
Welche BSI-Sicherheitsanforderungen gelten für Krankenhaus-IT?
Krankenhäuser ab 30.000 vollstationären Fällen jährlich gelten als Kritische Infrastruktur nach §75c SGB V und müssen BSI-Grundschutz nachweisen. Das erfordert: IT-Sicherheitskonzept nach BSI-IT-Grundschutz-Kompendium, Netzwerksegmentierung (Medizingerätenetz getrennt vom IT-Netz), Backup-Konzept mit Air-Gap-fähigem Offline-Backup und Ransomware-Schutz, Penetration Testing und Incident-Response-Plan. NIS2 gilt ab 2024 auch für mittlere Gesundheitseinrichtungen. Wir entwickeln Healthcare-Software mit integrierten BSI-konformen Sicherheitsarchitekturen.
Was sind DiGA und wie unterscheiden sie sich von normalen Gesundheits-Apps?
DiGA (Digitale Gesundheitsanwendungen) sind Apps, die Ärzte auf Rezept verschreiben können und von gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Sie müssen vom BfArM im DiGA-Verzeichnis zugelassen sein. Voraussetzungen: Nachweis positiver Versorgungseffekte (klinische Studie oder medizinischer Nutzen), DSGVO-Konformität, MDR-Klasse-I-Konformität für SaMD und Datenspeicherung ausschließlich in Deutschland oder EU. Normale Gesundheits-Apps haben keine BfArM-Zulassung und werden nicht von Kassen erstattet. DiGA entwickeln wir inklusive BfArM-Antrag und klinischer Evaluation.
Wie integriert man Medizingeräte per HL7-Schnittstelle in Kliniksoftware?
HL7 (Health Level 7) ist der internationale Interoperabilitätsstandard im Gesundheitswesen. HL7 v2 ist in der Praxis noch weit verbreitet für Labordaten (ORU-Nachrichten), Aufnahmedaten (ADT-Nachrichten) und Medikation (OMP). FHIR R4 ist der moderne Nachfolger mit REST-API-Architektur. Medizingeräte (Laborsysteme, Bildgebung, Vitalzeichenmonitore) kommunizieren per HL7 mit KIS und PVS. Wir entwickeln HL7-Adapter und FHIR-Schnittstellen, die Gerätedaten automatisch in Patientenakten übernehmen und manuelle Eingaben eliminieren.

Digitalisierung im Gesundheitswesen: Was konkret zu tun ist

Das Gesundheitswesen steht vor einem der größten Digitalisierungsschübe seiner Geschichte. Die ePA ist seit 2025 für alle GKV-Versicherten aktiv. KIM löst Fax und unsichere E-Mail in der ärztlichen Kommunikation ab. BSI-Grundschutz-Pflicht für Krankenhäuser und DiGA-Erstattungsfähigkeit schaffen neue regulatorische Realitäten. Wer jetzt nicht digitalisiert, verliert Marktanteile an Praxen und Kliniken, die moderne Patientenerfahrungen bieten.

Die Komplexität liegt in der Systemlandschaft. Ein Krankenhaus hat im Schnitt 50–100 verschiedene IT-Systeme. KIS, PACS, Labor, Apotheke, Abrechnung und Verwaltung sprechen unterschiedliche Sprachen. HL7 v2, FHIR R4, IHE-Profile und proprietäre Schnittstellen existieren parallel. Wer hier Interoperabilität herstellen will, braucht sowohl technische Expertise als auch Kenntnisse der healthcare-spezifischen Standards. Wir bringen beides mit.

Für Arztpraxen ist der Einstieg einfacher. Online-Terminbuchung, digitale Anamnese und ePA-Anbindung sind konkrete Projekte mit klar definierten Anforderungen und überschaubaren Budgets. Patienten erwarten heute diese Services. Praxen, die sie anbieten, haben weniger Telefonanfragen und mehr Neupatienten.

  • ePA-Integration ist seit 2025 für alle Primärsysteme gesetzlich gefordert – gematik-Zulassung ist Voraussetzung.
  • KIM-Pflicht für Krankenhausentlassbriefe gilt seit 2023 – unsichere Fax-Übertragung ist nicht mehr zulässig.
  • FHIR R4 ist der Interoperabilitätsstandard der Zukunft – neue Healthcare-Systeme sollten FHIR-nativ entwickelt werden.
  • BSI-§75c-SGB-V-Pflicht gilt ab 30.000 Fällen – IT-Sicherheitskonzept und Penetration Testing sind gesetzlich gefordert.
  • DiGA nach §33a SGB V werden erstattet – der Markt für verschreibungsfähige Apps wächst jährlich um 20–30 %.
  • Online-Terminbuchung reduziert telefonische Anfragen in Arztpraxen um 40–60 % und steigert Neupatienten-Rate.
  • Digitale Anamnese vor dem Termin spart 10–15 Minuten Aufnahmegespräch pro Patient ein.
  • Pseudonymisierung von Forschungsdaten ermöglicht klinische Studien ohne DSGVO-Risiko für Patientendaten.

Nächster Schritt

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